FÖRDERUNG DURCH ÖFFENTLICHE STELLEN
Auf der Homepage KURSFÖRDERUNG.AT finden Sie die Möglichkeit, die für Sie geeigneten Föderungsmaßnahmen abzufragen.
Förderungen des Bundes, der Länder und Gemeinden,
sowie durch das AMS, die Kammern und die Gewerkschaft unterstützen
Ihr Bestreben nach Neuorientierung in Ihrem Berufsleben.
Sie erfahren auch alle Möglichkeiten über die steuerliche
Absetzbarkeit.
Jede/r Arbeitnehmerin, die/der seit 3 Jahren ein
Dienstverhältnis hat, kann sich zum Zweck der Weiterbildung für
mindestens 3 bis maximal 12 Monate karenzieren lassen.
Während dieser Zeit erhält die/der Karenzierte vom AMS
Karenzgeld.
Detaillierte Informationen zu Förderungen in Ihrem Bundesland
finden Sie auf den jeweils angeführten Internetseiten:
- Oberösterreich: http://www.ooe.gv.at/foerderung oder http://www.arbeiterkammer.com/
- Niederösterreich: http://www.aknoe.at oder http://www.noe.gv.at/
- Wien: http://www.waff.at oder http://www.akwien.or.at/
- Burgenland: http://www.burgenland.at/
- Salzburg: http://land.salzburg.at/erwachsenenbildung/bildungsscheck oder http://www.ak-sbg.at/
- Steiermark: http://www.wirtschaft.steiermark.at/foerderung
- Tirol: http://www.weiterbildung-tirol.at Vorarlberg: http://www.bifo.at/
- Kärnten: http://www.akktn.at/


