IMPROVE
AGB
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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

ZAHLUNGSBEDINGUNGEN/TEILNAHMEGEBÜHR
Nach Anmeldung erhält der Teilnehmer die Anmeldebestätigung, sowie die Rechnung. Die Teilnahmegebühr zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer muß spätestens 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung auf unserem Konto eingelangt sein. Bei Überweisung später als 14 Tage vor der Veranstaltung benötigen wir eine Kopie des Überweisungsauftrages bei Beginn der Veranstaltung. Die Teilnahme kann nur gewährt werden, wenn die Zahlung beim Verein IMPROVE-Bildung mit Zukunft eingelangt ist, oder am Veranstaltungstag bar erfolgt. Auf dem Zahlungsbeleg sollen Rechnungsnummer und der Teilnehmername vermerkt sein, um eine schnelle Zuordnung der Zahlung zur Rechnung zu garantieren. Bei Zahlungsverzug ist der Kunde zum Ersatz sämtlicher Mahnkosten und Inkassospesen verpflichtet. Die angeführten Preise sind im Angebotszeitraum garantiert - Druckfehler vorbehalten.
Abweichende Zahlungsbedingungenen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

STORNOBEDINGUNGEN
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen bei einem Rücktritt von Ihrer Anmeldung innerhalb von 2 Wochen vor der Veranstaltung die volle Tagungsgebühr verrechnen müssen. Eine Umbuchung auf eine andere Veranstaltung oder die Entsendung eines anderen Teilnehmers zur ursprünglich gebuchten Veranstaltung ist jedoch möglich. In diesem Fall fallen keine zusätzlichen Gebühren an. Die Stornoerklärung bedarf der Schriftform. Ein Ersatzteilnehmer kann zu jedem Zeitpunkt gestellt werden.
*Bei Lehrgängen: Bei Stornierung der Anmeldung innerhalb von 4 Wochen vor Veranstaltungstermin, verrechnen wir die volle Tagungsgebühr.  Der Verein IMPROVE-Bildung mit Zukunft behält sich vor ein Seminar abzusagen, wenn die Mindestteilnehmerinnen-Zahl nicht erreicht wird.

ABSAGE DER VERANSTALTUNG
Der Verein „IMPROVE-Bildung mit Zukunft“ bittet um Verständnis, daß wir uns die Absage der Ausbildungslehrgänge/Seminare - z.B. bei Ausfall eines Referenten oder aufgrund mangelnder Teilnehmerzahl - vorbehalten müssen. In jedem Fall bemühen wir uns, Sie über Absagen oder erforderliche Änderungen des Programms rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn zu informieren

Im Fall der Absage einer Veranstaltung erstatten wir die Teilnahmegebühr oder stellen den Teilnehmern auf Wunsch eine Gutbuchung aus, die ein halbes Jahr Gültigkeit besitzt. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, außer wenn diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen beruhen.

HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG DES VERANSTALTERS
Der Verein IMPROVE-Bildung mit Zukunft haftet nicht für Verluste oder Beschädigung mitgebrachter Gegenstände auf Veranstaltungen, es sei denn, der Verlust oder die Beschädigung dieser Gegenstände ist auf mindestens grobe Fahrlässigkeit des Vereins IMPROVE zurückzuführen. In gleicher Weise ist die Haftung für Personenschaden ausgeschlossen. Wir möchten Sie daher bitten, in den Pausen keine Wertgegenstände oder wichtige Materialien im Tagungsraum zurückzulassen.

URHEBERRECHT
Die im Rahmen unserer Veranstaltungen ausgehändigten Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht - auch nicht auszugsweise - ohne Einwilligung des Vereins IMPROVE-Bildung mit Zukunft und der jeweiligen Referenten vervielfältigt oder gewerblich benutzt werden.

DATENSCHUTZ
Die uns überlassenen Daten werden mittels elektronischer Datenverarbeitung vom Verein IMPROVE-Bildung mit Zukunft unter Beachtung des Datenschutzgesetzes gespeichert.

GERICHTSSTAND
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehende Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten einschließlich Wechsel- und Urkundenprozesse ist Wien.